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Informationen gemäß EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben kann.

Bei der Beratung zu Versicherungsanlage- und Investmentprodukten werden die von Produktgebern bereitgestellten Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Über produktspezifische Nachhaltigkeitsrisiken informieren die jeweiligen vorvertraglichen Produktunterlagen.

Nachhaltigkeitspräferenzen

Auf Wunsch werden die persönlichen Nachhaltigkeitspräferenzen in der Beratung berücksichtigt. Empfohlene Produkte müssen zu den angegebenen Präferenzen passen.

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitspräferenzen können im Beratungsprozess berücksichtigt werden. Eine Einstufung und Auswahl der vermittelten Produkte anhand sämtlicher Indikatoren aus Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 erfolgt derzeit jedoch nicht. Daher werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung derzeit nicht umfassend berücksichtigt.

Vergütungspolitik

Die Vergütung für Beratung und Vermittlung wird nicht durch die Nachhaltigkeit einer Anlage oder die mit dem Produkt verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken positiv oder negativ beeinflusst. Es werden keine Anreize gesetzt, übermäßige Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.

Weiterführende Informationen

Ausführliche und jeweils aktualisierte Informationen zum zugrunde liegenden Produktprüf- und Beratungsprozess sind unter Offenlegung von Nachhaltigkeitsthemen abrufbar.

Stand: September 2026